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Nach langem Hin und Her hat der Gesetzgeber nun doch eine Neuregelung für steuerfreie Sachbezüge beschlossen. Am 29. November 2019 hat der Bundesrat die Änderung des Paragrafen 8 des Einkommensteuergesetzes (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG) zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2020 ist die Anwendung von steuerfreien Sachbezügen von bis zu 44 Euro pro Monat eingeschränkt worden.

Das monatelange Ringen zwischen Verbänden, Wirtschaftsvertretern und Ministerien hat somit ein Ende gefunden. Doch wie so oft bei Neuregelungen: Es kommen neue Fragen auf und die Zweifel bei Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufen sich. Und auch wir haben zahlreiche Anfragen erhalten, ob der Silberkauf als steuerfreier Sachbezug weiterhin möglich ist.

Die gute Nachricht vorweg: Die 44-Euro-Freigrenze bleibt erhalten und kann weiterhin zum Kauf von physischem Silber über die Elementum Deutschland GmbH genutzt werden. Arbeitgeber können also ihren Mitarbeitern in dieser Höhe weiterhin steuer- und sozialversicherungsfrei Sachbezüge in Form von physischem Silber gewähren.

Anders sieht es bei Geldkarten, Prepaidkarten und bestimmten Gutscheinen aus, die nur noch unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin begünstigt bleiben. Diese dürfen ab 2020 nur noch zum Einkauf bei einem bestimmten Einzelhändler (z. B. ein lokales Lebensmittelgeschäft oder eine bestimmte Tankstelle) genutzt werden. Der Gesetzgeber will hiermit offenbar die lokale Wirtschaft unterstützen. Transaktionen sollen nur noch auf Deutschland begrenzt werden.

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Die Steuerberatungsgesellschaft Klinger & Kollegen hat uns am 28. Januar 2020 ein Schreiben geschickt und die Sachlage wie folgt erklärt:

Das Modell „44 Euro Steuerfreie Sachbezüge“ der Elementum Deutschland GmbH gilt auch ab dem Jahr 2020 als Gewährung von Sachlohn. Die Abrechnung erfolgt direkt über den Arbeitgeber, so dass keine Kostenerstattung an den Arbeitnehmer vorliegt. Außerdem erfüllt der Gutschein die Vorgaben von § 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. b.) ZAG, da er nur für ein eng begrenztes Warensortiment einlösbar ist. Es gilt lediglich zu beachten, dass die Gutscheine gemäß § 8 Abs. 2 S. 11 EStG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Das sind doch gute Nachrichten! Also, sagen Sie es weiter: Steuerfreie Sachbezüge als Lohnoptimierung von bis zu 44 Euro monatlich in Form von physischem Silber über die Elementum Deutschland GmbH sind weiterhin möglich – und nicht nur wir – sondern auch zahlreiche begeisterte Kunden – sehen dies als lukrative Möglichkeit, mit Sachwerten langfristig profitieren zu können. Eine sinnvolle Anlage mit Zukunft!Gesetzesänderung zu € 44,- steuerfreien Sachbezügen

Quelle: https://elementum.de/2020/02/17/gute-nachrichten-silberkauf-von-gesetzesaenderung-zu-e-44-steuerfreien-sachbezuegen-nicht-betroffen/

Weitere Infos: bogner.elementum.de

Disclaimer: Die hiesigen Ausführungen stellen keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar. Der Autor, Stephan Bogner, ist Geschäftsführer der Elementum International AG; eine schweizerische Firma, die ausschliesslich auf die Lagerung von physischen Edelmetallen in der Hochsicherheitstresoranlage im St. Gotthard Massiv in der Zentralschweiz spezialisiert ist. Investitionen auf dem Gebiet der Edelmetalle unterliegen bestimmten Risiken. Neben der allgemeinen Investitionsrisiken unterliegen sie auch bestimmten Risiken, die von der Struktur dises Marktes ausgehen. Deshalb bitten wir Sie, unsere Risikohinweise aufmerksam zu lesen. Für Investitionen sind jeweilige Vertragsdokumente und in diesen enthaltene Risikohinweise maßgebend. Die Gesellschaften Elementum International AG und Elementum Deutschland GmbH, sowie der Betreiber von Rockstone Research, übernehmen keinerlei Gewähr für die Folgen von Handlungen, die aufgrund der Informationen in den elektronischen Publikationen oder auf den Internetseiten der Gesellschaften oder sonstwo ausgeführt wurden. Investitionen sind immer mit verschiedenen Formen von Risiken verbunden. Einstige Profite sind keine Garantie für zukünftige Profite. Es wird empfohlen, dass Sie sich bei Investitionen immer der Hilfe von Experten bedienen oder sich mit Experten beraten. Vor einer Investition ist es empfehlungswert, genau festzulegen, welche Finanzziele Sie verfolgen, diese dann nach Relevanz einzuordnen, um dann festzustellen, welches Risiko Sie bereit sind, einzugehen, sodass alsdann ein kompletter Finanzplan von einem registrierten Finanzberater erstellt werden kann. Bitte holen Sie sich vor einer Investition zwingend einen Finanzberater zur Seite und lesen Sie die vollständigen Disclaimer hierhier und hier. Titelbild: © psdesign1 - Fotolia.com

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